Informationspflicht zur Energieeinsparung

Kleine Unternehmen

Alle Unternehmen sind verpflichtet, sich um Energieeinsparungen zu bemühen! Viele Unternehmen müssen darüber auch Bericht erstatten.
Ein Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 50.000 kWh Strom oder 25.000 m³ Erdgasäquivalent pro Kalenderjahr ist verpflichtet, Energiesparmaßnahmen zu ergreifen, sofern diese eine Amortisationszeit von höchstens fünf Jahren haben. Diese Unternehmen müssen zudem der Informationspflicht nachkommen und alle vier Jahre ihren Bericht beim eLoket der RVO einreichen. Grundlage hierfür ist die anerkannte Liste der Energiesparmaßnahmen (EML), die für die jeweilige Branche gilt. Die Liste enthält Energiesparmaßnahmen mit einer Amortisationszeit von fünf Jahren oder weniger. Sie müssen die Behörden alle vier Jahre informieren.

 

Für viele kleinere Produktionsbetriebe bedeutet dies:

  • Wenn du 2023 einen Bericht erstellt hast, ist der nächste Termin im Jahr 2027.

  • Wenn du noch nie eine Meldung abgegeben hast, aber den Grenzwert überschreitest, kannst du von der RVO oder dem Omgevingsdienst vorzeitig zur Rede gestellt werden.

Bitte beachten Sie

Die Durchsetzung wird derzeit verschärft. Unternehmen, die ihre Meldungen nicht (rechtzeitig) einreichen, müssen mit Geldstrafen rechnen.

Wenn Sie die CO₂- und Energie-RI&E nutzen, ist die Berichterstattung ganz einfach. Die XML-Datei des Berichts können Sie direkt über das eLoket der RVO hochladen. 

Der Energiesparmonitor aus dem CO₂- und Energie-RI&E verfügt über ein sogenanntes Modul zur Informationspflicht. Mit Hilfe dieses Moduls können Sie „auf Knopfdruck“ melden, welche Energiesparmaßnahmen Sie umgesetzt haben. Durch einen Upload in das e-Loket von RVO.nl können Sie dann die behördlichen Anforderungen erfüllen. 
 
Siehe hier die Präsentation der Webinare, die die Branchenvertreter zum Thema Energieeinsparungsverpflichtung gehalten haben. 
 

Große Unternehmen

Größere Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 TerraJoule pro Jahr sind verpflichtet, im Jahr 2026 ein Energieaudit durch ein externes Büro durchführen zu lassen. Das EED-Energieaudit ist eine Verpflichtung, die sich aus der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie ergibt. Das Energieaudit liefert einen detaillierten Überblick über alle Energieflüsse innerhalb des Unternehmens. Außerdem gibt das Audit Aufschluss über mögliche Einsparmaßnahmen und deren zu erwartende Auswirkungen. Dabei geht es unter anderem um den Energieverbrauch von Gebäuden, industriellen Prozessen und Anlagen, einschließlich Transport und Wärme. Die Durchführung eines EED-Audits kostet ein Unternehmen Tausende von Euro. Durch die Nutzung eines anerkannten Instruments entfällt diese Verpflichtung.

 

Anerkanntes Instrument

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass dasHandbuch „CO₂ & Energiewende in der Kreativwirtschaft“, dasdie sektorale Politik im Bereich der Energiewende beschreibt, vom Ministerium für Klima und Grünes Wachstum genehmigt wurde. Damit wird die CO₂- und Energie-RI&E in die Liste der anerkannten Gütesiegel, die beispielsweise die Anforderungen des Energieaudits EED erfüllen. Dies ist dann das Einzige, was Sie auf dem eLoket-Formular angeben müssen. Außerdem müssen Sie keinen Energieauditbericht EED mehr als Anhang einreichen, wodurch ein Unternehmen schnell Tausende von Euro einsparen kann.

Eine Übersicht über die Lizenzgebühren finden Sie hier.