Lieferbedingungen

Lieferbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Dienstencentrum B.V. mit Sitz in Schiphol-Rijk
hinterlegt am 19. Januar 2023 unter der Nummer 5/2023 bei der Geschäftsstelle des Landgerichts Amsterdam.

Artikel 1: Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

a. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die den Auftragnehmer
beauftragt hat, Dienstleistungen zu erbringen bzw. Waren/Produkte zu liefern

b. Auftragnehmer: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Services Centre B.V.

Artikel 2: Allgemeines
1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für das
Zustandekommen, den Inhalt und die Ausführung aller zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge, Angebote, Annahmen, Auftragsbestätigungen und anderen (Rechts-)Handlungen, ob in elektronischer Form oder nicht.
2. Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden.
3. Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen Vertrag Anwendung gefunden haben, gelten sie automatisch auch für jeden weiteren Vertrag zwischen den Parteien, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben alle anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Um die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen zu ersetzen, werden die Parteien wirksam neue Vereinbarungen treffen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommen.
5. Soweit eine Vereinbarung von einer oder mehreren
Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, haben die
Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesem Fall weiterhin für den Vertrag.
6. Der Auftragnehmer bemüht sich nach Kräften, die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen gemäß den Anforderungen an eine gute
handwerkliche Leistung zu erbringen.
Diese Verpflichtung des Auftragnehmers, sich zu bemühen, stellt keine Garantie dafür dar, dass das beabsichtigte Ergebnis erreicht wird.
7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber die neuen Bedingungen (per E-Mail oder schriftlich) übermittelt hat.


Artikel 3: Kostenvoranschläge, Angebote
1. Die bloße Unterbreitung einer Offerte, eines Budgets, einer Vorkalkulation oder einer ähnlichen Mitteilung, ob als Angebot bezeichnet oder nicht, verpflichtet den Auftragnehmer nicht zum Abschluss eines Vertrags mit dem Auftraggeber.
2. Angebote des Auftragnehmers sind immer unverbindlich und können nur ohne Abweichungen angenommen werden. Ein Angebot gilt in jedem Fall als abgelehnt, wenn es nicht innerhalb eines Monats angenommen wurde, es sei denn, im Angebot ist eine andere Frist
für die Annahme angegeben.
3. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot des
Auftragnehmers binden den Auftragnehmer nicht.


Artikel 4: Annullierung
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, einen Vertrag zu annullieren, bevor der Auftragnehmer mit der Ausführung des Vertrags oder der Dienstleistung begonnen hat, oder eine Dienstleistung, für die sich der Auftraggeber angemeldet hat, aufzugeben, sofern der Auftraggeber den vom Auftragnehmer erlittenen Schaden ersetzt. Dieser Schaden umfasst die vom Auftragnehmer erlittenen Verluste und Gewinneinbußen und in jedem Fall die vom Auftragnehmer bereits in der Vorbereitung aufgewendeten Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für reservierte Kapazitäten, eingekaufte Materialien und in Anspruch genommene Dienstleistungen
. Im Falle einer Dienstleistung oder eines Werks mit einem Festpreis beträgt der vom Auftragnehmer zu zahlende Schaden in jedem Fall 50 % dieses Preises.
2. Im Falle einer Stornierung eines geplanten
Firmenbesuchs durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Wochen vor dem Firmenbesuch verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von 25 % des Preises mit einem Mindestbetrag von € 75,00 (ohne MwSt.). Wenn der Kunde einen geplanten Firmenbesuch innerhalb von 2 Wochen vor dem Firmenbesuch storniert, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung von 50 % des Preises, mindestens jedoch € 150,00 (ohne MwSt.). Storniert der Kunde einen geplanten Unternehmensbesuch
innerhalb von 24 Stunden vor dem Unternehmensbesuch, verpflichtet er sich zur Zahlung von 75 % des Preises, mindestens jedoch 250,00 € (ohne MwSt.).

Artikel 5: Preis/Gebühr
1. Alle angegebenen Preise/Honorare verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer
(VAT) und anderer staatlich auferlegter Abgaben.
2. Der vom Auftragnehmer angegebene Preis/Honorar für die von ihm zu erbringende Leistung gilt nur für die Leistung gemäß der vereinbarten Spezifikation.
3. Bei zusammengesetzten Angeboten besteht keine Verpflichtung, einen Teil der Gesamtleistung zu dem für diesen Teil im Angebot angegebenen Betrag oder zu einem anteiligen Teil des für die Gesamtleistung angegebenen Preises/Honorars zu erbringen.


Artikel 6: Honorar- oder Preisänderungen
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das vereinbarte Honorar oder den Preis zu erhöhen, wenn nach dem Abschluss des Vertrags einer oder mehrere der folgenden Umstände eintreten: Erhöhung der Kosten für die zur Ausführung des Vertrags erforderlichen Dienstleistungen, Erhöhung der Transportkosten, der Löhne, der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, der Kosten im Zusammenhang mit anderen Arbeitsbedingungen, Einführung neuer und Erhöhung bestehender staatlicher Abgaben oder allgemein Umstände, die mit einem und demselben vergleichbar sind.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das vereinbarte Honorar oder den Preis zu erhöhen, wenn der Auftraggeber Änderungen an den ursprünglich vereinbarten Spezifikationen vornimmt. Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Zumutbaren an einer solchen Änderung mitwirken, wenn der Inhalt der von ihm zu erbringenden Leistung nicht wesentlich von der ursprünglich vereinbarten Leistung abweicht.

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Artikel 7: Zahlungsfrist
1. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde den Preis und die anderen aufgrund des Vertrags geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, ohne dass er sich auf einen Rabatt, eine Aufrechnung oder einen Aufschub berufen kann.
2. Bei verspäteter Zahlung ist der Auftraggeber in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung durch den Auftragnehmer erforderlich ist.
3. Auf Ersuchen des Auftragnehmers
verpflichtet sich der Auftraggeber, einen Vorschuss auf die an den Auftragnehmer zu zahlenden Beträge zu leisten. Die Zahlung dieses Vorschusses erfolgt innerhalb einer vom Auftragnehmer
gesetzten Zahlungsfrist. Bei nicht rechtzeitiger
Zahlung hat der Auftragnehmer das Recht, seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.
4. Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels zahlt, schuldet er wegen des Verzugs bei der Zahlung des von ihm geschuldeten Betrags ab dem Rechnungsdatum die gesetzlichen Zinsen auf diesen Betrag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Zwölftel dieser Zinsen für jeden Monat oder Teil eines solchen Monats, in dem der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht vollständig nachgekommen ist, in Rechnung zu stellen.
5. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels ist der Auftraggeber verpflichtet, die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Verwaltungskosten von mindestens 50 € zu bezahlen.
6. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels ist der Auftraggeber verpflichtet, neben dem geschuldeten Betrag, den darauf aufgelaufenen Zinsen und den in Rechnung gestellten Verwaltungskosten auch die außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, in voller Höhe zu zahlen.
Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf
mindestens 15 % des Hauptbetrags mit Zinsen, mindestens jedoch 250,00 €.


Artikel 8: Frist für die Ausführung des Vertrages
(1) Eine vom Auftragnehmer angegebene Frist für die Ausführung des Vertrages hat, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine Frist angegeben ist, nur vorläufigen Charakter. Auch im Falle einer vereinbarten Frist ist der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihn in Verzug gesetzt hat.
2. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Einhaltung einer vereinbarten Frist für die Erfüllung des Vertrags erlischt, wenn der Auftraggeber die Spezifikationen des Auftrags ändern möchte.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Ausführung des Vertrages durch den Auftragnehmer alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige Ausführung des Vertrages durch den Auftragnehmer zu ermöglichen.
4. Wenn der Auftraggeber die Bestimmungen des vorigen Absatzes dieses Artikels und des Absatzes 3 von Artikel 7 nicht einhält, ist eine vereinbarte Frist für die Erfüllung des Vertrags nicht mehr bindend und ist der Auftraggeber in Verzug, ohne dass eine schriftliche Inverzugsetzung durch den
Auftragnehmer erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat dann, unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte, das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis der Auftraggeber diesen Verzug behoben hat. Danach muss der Auftragnehmer den Vertrag noch innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen.


Artikel 9: Prüfung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während oder nach der Erfüllung des Vertrages mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen, ob der Auftragnehmer den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllt hat, und ist ferner verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald er das Gegenteil feststellt. Der Auftraggeber muss die vorgenannte Untersuchung durchführen und die entsprechende Mitteilung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
der Ausführung des Vertrags machen.
2. Der Auftragnehmer hat immer das Recht, eine frühere mangelhafte Leistung durch eine neue einwandfreie Leistung zu ersetzen, es sei denn, der Mangel ist nicht behebbar.
3. Die Erfüllung des Vertrages wird zwischen den Parteien als ordnungsgemäß angesehen, wenn der Auftraggeber die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Prüfung oder Mitteilung nicht rechtzeitig vorgenommen hat.
4. Wenn die im ersten Absatz dieses Artikels genannte Frist von 14 Tagen auch für einen sorgfältigen und aufmerksamen Auftraggeber nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit als unannehmbar kurz angesehen werden sollte, wird diese Frist spätestens bis zu dem ersten Zeitpunkt verlängert, an dem die Untersuchung bzw. die Mitteilung an den Auftragnehmer für den Auftraggeber vernünftigerweise möglich ist.

 


Artikel 10: Risiko des Inhalts und der Änderung des Vertrags
Der Kunde trägt das Risiko von Missverständnissen in Bezug auf den Inhalt und die Ausführung des Vertrags, wenn diese durch Spezifikationen oder andere Mitteilungen verursacht werden, die nicht mündlich oder durch eine vom Kunden zu diesem Zweck benannte Person entgegengenommen wurden, oder die mit technischen Mitteln wie Telefon, E-Mail und ähnlichen Übertragungsmedien übermittelt werden.


Artikel 11: Geistiges Eigentum
1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Auftragnehmer zu jeder Zeit der Berechtigte an den Rechten am geistigen Eigentum, die an den von ihm bei der Erfüllung des Vertrages hergestellten Sachen, erbrachten Dienstleistungen und ausgeführten Arbeiten entstehen.
2. Nach der Erfüllung des Vertrags durch den Auftragnehmer erwirbt der Auftraggeber das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags produzierten Sachen, erbrachten Dienstleistungen und ausgeführten Arbeiten zu nutzen, unter der aufschiebenden Bedingung, dass
der Auftraggeber seine finanziellen Verpflichtungen aus dem
Vertrag vollständig erfüllt hat. Dieses Nutzungsrecht ist
auf das Recht zur normalen Nutzung der gelieferten Sachen im Rahmen der Nutzung des Betriebs des Auftraggebers beschränkt.


Artikel 12: Haftung
1. Versäumnisse des Auftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages können ihm nicht angelastet werden, wenn sie weder auf sein Verschulden zurückzuführen sind, noch aufgrund des Gesetzes, des Vertrages oder der allgemein anerkannten Praxis zu seinen Lasten gehen. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für Schaden in Form von Betriebsschaden, Folgeschaden,
Umsatzverlust, Gewinnausfall, entgangenen Ersparnissen, vermindertem Firmenwert im Betrieb oder Beruf des Auftraggebers und/oder anderem indirekten Schaden, Schaden, der sich aus oder im Zusammenhang mit Cyberkriminalität (Computerkriminalität) ergibt, die gegen den Auftragnehmer begangen wurde oder deren Opfer der Auftragnehmer ist.
2. Soweit der Auftragnehmer für einen Schaden des Auftraggebers haftet, der aus einem zurechenbaren
Versäumnis des Auftragnehmers bei der Erfüllung des
Vertrages resultiert, ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des vereinbarten Preises/Honorars beschränkt.
3. Wenn und soweit der Auftragnehmer für Schäden des Auftraggebers, für die er haftet, versichert ist, beschränkt sich diese Haftung in diesem Fall auf die Höhe der Zahlung der vom Auftragnehmer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.
4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter frei.


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Artikel 13: Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten (im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ("AVG")) oder lässt er sie verarbeiten, so hat er bei der Verarbeitung dieser Daten die geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere das AVG, einzuhalten. Der Auftragnehmer gilt in diesem Fall als Auftragsverarbeiter im Sinne des AVG und hat als solcher seine Verpflichtungen aus dem AVG zu erfüllen. In diesem Fall wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein Auftragsverarbeitungsvertrag
im Sinne des AVG geschlossen, in dem die Vereinbarungen
zwischen den Parteien festgehalten werden.
(2) In Bezug auf die Verarbeitung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten personenbezogenen Daten ist der Auftraggeber verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere das AVG, einzuhalten. Der Kunde wird in diesem Fall als für die Verarbeitung Verantwortlicher und/oder als Auftragsverarbeiter im Sinne des AVG angesehen. Der Kunde ist für die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus den oben genannten Gesetzen und Vorschriften, insbesondere dem AVG, in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Verarbeitung
und/oder als Verarbeiter
voll verantwortlich und haftbar.
(3) Im Falle der Verarbeitung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten personenbezogenen Daten garantiert der Auftraggeber, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtswidrig ist und nicht gegen die Rechte der betroffenen Personen verstößt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen von betroffenen Personen oder Dritten frei, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber
die geltenden Gesetze und
Vorschriften, insbesondere das AVG, nicht einhält. Der
Auftragnehmer haftet nur dann für den Schaden, der durch die von ihm durchgeführte Verarbeitung der personenbezogenen Daten entstanden ist, wenn die Verarbeitung nicht den speziell an den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter gerichteten Verpflichtungen des AVG entsprach oder außerhalb oder entgegen den rechtmäßigen Anweisungen des Auftraggebers erfolgte.
Artikel 14: Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber oder im Namen des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird die Daten und Informationen des Auftraggebers nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben oder zur Verfügung stellen.


Artikel 15: Beschwerdeverfahren
Wenn der Auftraggeber eine Beschwerde über die Ausführung des Vertrages hat, kann er diese Beschwerde mündlich an den Mitarbeiter/Manager des Auftragnehmers richten, der den Vertrag ausführt oder ausgeführt hat. Wenn die Beschwerde nach Ansicht des Auftraggebers nicht zufriedenstellend
gelöst wird, kann der Auftraggeber seine Beschwerde
schriftlich an den Direktor des Auftragnehmers richten. Dieser prüft die Beschwerde und informiert den Auftraggeber schriftlich über das Ergebnis. 


Artikel 16: Streitigkeiten und anwendbares Recht
1. Auf den Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das niederländische Recht Anwendung.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ergeben können, werden ausschließlich durch das Bezirksgericht in Amsterdam, Niederlande, entschieden.