Neue EU-Gesetzgebung steht bevor:
Das solltest du wissen (und warum du am besten jetzt damit anfängst)
Derzeit befinden sich mehrere europäische Gesetzesentwürfe und Richtlinien in der Entwicklung, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen der Grafikkunst- und Medienbranche sowie verwandter Sektoren haben werden. Einige dieser Rechtsvorschriften treten in Kürze in Kraft, andere folgen später, aber eines ist sicher:
Warten ist keine Option mehr. Wenn du jetzt schon Maßnahmen ergreifst, vermeidest du später Zeitdruck und bist besser vorbereitet als deine Konkurrenz.
In diesem Artikel stellen wir dir drei wichtige europäische Regelungen vor:
- EUDR – Europäische Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung
- NIS2 – Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit
- Richtlinie über Nachhaltigkeitsangaben
Wir erklären dir, wie die aktuelle Lage aussieht, was das für dein Unternehmen bedeutet und wie du dich darauf vorbereiten kannst.
Remco Glashouwer
Autor
EUDR (Europäische Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung):
Die EUDR ist eine europäische Verordnung, deren Ziel es ist, Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu bekämpfen. Konkret bedeutet dies, dass Produkte nur dann auf den europäischen Markt gelangen dürfen, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht aus Gebieten stammen, in denen Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat.
Wie ist der aktuelle Stand?
Am 21. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Nachdem Anfang Oktober berichtet wurde, dass erneut eine Fristverlängerung beantragt worden war, wird nun deutlich, dass diesem Antrag nicht stattgegeben wurde. Im Gegensatz zu der Forderung nach einer Vereinfachung der Verordnung und einer weiteren Verschiebung der EUDR scheint der Vorschlag vielmehr für noch mehr Verwirrung zu sorgen. Zudem stellt sich die Frage, ob der neue Vorschlag rechtzeitig umgesetzt werden kann, da er zunächst sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Europäischen Rat genehmigt werden muss.
Was sind die wichtigsten Punkte des neuen Vorschlags?
- Die zuvor angekündigte Verschiebung der EUDR ist vom Tisch.
- Mittlere und große Unternehmen müssen die EUDR spätestens am 30. Dezember 2025 erfüllen. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist von sechs Monaten, in der keine Kontrollen oder Durchsetzungsmaßnahmen stattfinden.
- Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Fristverlängerung um sechs Monate bis zum 30. Dezember 2026. Dies gilt auch, wenn ein Kleinst- oder Kleinunternehmen an ein Großunternehmen liefert.
- Die angekündigten Vereinfachungen lassen viel Raum für Interpretationen und führen vorerst zu neuen Unklarheiten, beispielsweise hinsichtlich der Generierung, des Empfangs und der Bereitstellung von DDS-Referenznummern.
Der KVGO steht im Dialog mit Intergraf und anderen europäischen Akteuren, um Klarheit über die praktischen Auswirkungen zu gewinnen und die Auslegungen abzustimmen.
Was können wir in den kommenden Monaten erwarten?
Die Europäische Kommission hat Lösungen zur Vereinfachung der EUDR vorgeschlagen. Das Europäische Parlament wird darüber in seiner Sitzung am 14. November abstimmen. Auch der Europäische Rat muss noch zustimmen – was angesichts des wachsenden Drucks seitens der Mitgliedstaaten und Interessenverbände eine große Herausforderung darstellt. Sollte keine Einigung erzielt werden, bleibt das bestehende EUDR-System, wie im Dezember 2024 angekündigt, in Kraft.
Vorbereitung auf die EUDR
Trotz der Unsicherheiten ist es weiterhin wichtig, auf die EUDR vorbereitet zu sein. Denn im Mittelpunkt der Verordnung stehen nach wie vor die Kontrolle der Lieferkette und die Verantwortlichkeit.
Stellen Sie also sicher, dass Ihr Unternehmen auf den Empfang und die Weitergabe von DDS-Referenznummern vorbereitet ist. Dies steht zudem im Einklang mit den Verpflichtungen aus der European Union Timber Regulation (EUTR) – dem Vorläufer der EUDR –, auf deren Einhaltung die NVWA nach wie vor aktiv kontrolliert. Die seit 2013 geltende EUTR verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass ihre Materialien nicht aus illegalem Holzeinschlag stammen.
Produkte werden nur noch dann auf dem europäischen Markt zugelassen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Rohstoffe nicht aus solchen Wäldern stammen. Es handelt sich um eine komplexe Verordnung mit vielen Ausnahmen, und zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels wird noch immer über eine weitere Vereinfachung der Verordnung diskutiert; zudem steht inzwischen fest, dass die Europäische Kommission einen offiziellen Vorschlag für eine einjährige Verschiebung vorgelegt hat.
Was bedeutet die EUDR für Unternehmen in der Papier- und Druckbranche?
Papier ist einer der Rohstoffe, die in der Verordnung aufgeführt sind. Das bedeutet, dass alle Unternehmen in der Papierlieferkette nachweisen müssen, dass das Holz nicht aus Gebieten stammt, in denen Abholzung oder Waldschädigung stattfindet. Dies geschieht auf der Grundlage der geografischen Lage des Waldes und einer Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) der Lieferkette.
Wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei um eine komplexe Angelegenheit für die Papierindustrie, da Papier aus verschiedenen Zellstoffsorten besteht, die aus unterschiedlichen geografischen Regionen stammen. Die Herausforderung der EUDR betrifft sowohl die Papierfabriken als auch die Unternehmen, die ein Produkt als Erste auf den europäischen Markt bringen. Unternehmen, die bei einem europäischen Lieferanten einkaufen, müssen zwar eine Risikoanalyse durchführen, können jedoch auf die Risikoanalysen von Lieferanten in der Lieferkette zurückgreifen.
Nicht-KMU-Unternehmen müssen hierfür auf der EU-Plattform EU-Traces eine eigene DDS-Referenznummer generieren. KMU-Unternehmen müssen das Vorhandensein von DDS überprüfen und auf Anfrage an die nachgelagerten Glieder der Lieferkette sowie an die zuständigen Behörden weiterleiten. Dies kann auf der Grundlage der erhaltenen Unterlagen erfolgen. Die Verordnung stellt somit die größten Anforderungen an die vorgelagerten Glieder der Lieferkette und an Nicht-KMU-Unternehmen.
- Eine Premiere auf dem EU-Markt: Alle Aspekte der Verordnung finden Anwendung, Durchführung einer umfassenden Sorgfaltsprüfung einschließlich Risikobewertung, Ergreifen von Maßnahmen zur Risikominderung und Berichterstattung;
- Nicht-KMU: eine eigene DDS durchführen, dabei jedoch auf frühere Due-Diligence-Erklärungen (DDS) zurückgreifen sowie in EU-Traces eine eigene Referenznummer generieren und zur Verfügung stellen;
- KMU: Überprüfung der Glaubwürdigkeit von DDS und Weitergabe der Referenznummern von Materialien an Unternehmen in der Lieferkette sowie Bereitstellung dieser Informationen für die zuständigen Behörden
Die Lösung zur Einhaltung der EUDR liegt vor allem in der Automatisierung. Der Erhalt von Referenznummern in der Lieferkette ist mit hohem Aufwand verbunden, und diese müssen verfügbar sein, wenn die zuständige Behörde (NVWA) oder Marktteilnehmer in der Lieferkette danach fragen. Dazu ist es wichtig, dass die Referenznummern der eingegangenen Lieferungen mit den erzeugten Aufträgen verknüpft werden können.
NIS2 (Netzwerk- und Informationssicherheit)
Die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit ist Teil des Cybersicherheitsgesetzes und wird Anfang 2026 endgültig in Kraft treten.
NIS2 hat zum Ziel, die Cybersicherheit in der EU zu stärken und die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu verbessern. Daher richtet sich die Regelung in erster Linie an Unternehmen in Sektoren mit kritischen Infrastrukturen, wie Wasserverbände, den Energiesektor, Betreiber von IT-Diensten, Behörden, die Raumfahrtindustrie usw., und betrifft auch Unternehmen, die wichtige Glieder in der Kette dieser Dienste sind.
Was bedeutet das für die Druck- und Beschilderungsunternehmen?
Neben den systemrelevanten Dienstleistungen gibt es auch eine Übersicht über wichtige Dienstleistungen, darunter Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft sowie die Herstellung und der Vertrieb von Chemikalien und Lebensmitteln. Druck- und Beschilderungsunternehmen der Kreativbranche werden weder ausdrücklich als systemrelevante noch als wichtige Sektoren genannt, sind jedoch häufig direkte Zulieferer für Unternehmen in diesen Bereichen.
Indirekt werden Druck- und Beschilderungsunternehmen davon betroffen sein, und Kunden werden Anforderungen an den nachweisbaren digitalen Schutz stellen. Ein Hackerangriff oder ein anderer Cybersicherheitsvorfall bei einer Druckerei, die ein Mailing oder eine neue Marketingaktion für einen Energieversorger abwickelt, wird mit den Bestimmungen der NIS2-Richtlinie in Berührung kommen, wie beispielsweise der Meldepflicht oder der Sorgfaltspflicht. Unternehmen müssen sich daher aktiv mit der Informationssicherheit befassen.
Was kannst du tun?
Speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben Branchenverbände, MKB-Nederland und VNO-NCW eine Plattform und ein Wachstumsmodell entwickelt, um Unternehmen für drei verschiedene NIS2-Stufen zu zertifizieren. Auf diese Weise können KMU auf der gewünschten Cybersicherheitsstufe einsteigen, diese überprüfen lassen und Kunden sowie Lieferanten zeigen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden.
Das Dienstleistungszentrum schließt sich dieser Initiative an und hat sein Dienstleistungsangebot entsprechend angepasst, um Unternehmen auf dem von ihnen gewünschten Niveau unterstützen zu können. Innerhalb der Branche ist auch die SCGM beteiligt, um die Audits durch die vertrauten SCGM-Auditoren durchzuführen, die die Branche kennen.
Um das gewünschte NIS2-Niveau zu ermitteln, haben wir einen Leitfaden entwickelt. Gehen Sie den Leitfaden durch, schätzen Sie die Risiken ein und ermitteln Sie so das gewünschte NIS2-Niveau.
Richtlinie über grüne Angaben
Die Green-Claims-Richtlinie ist ein EU-Vorschlag zur Verschärfung der Vorschriften für Umwelt- (oder „grüne“) Angaben von Unternehmen in Produktinformationen, Werbung usw. Ziel ist es, Greenwashing zu bekämpfen, wie etwa irreführende oder vage Behauptungen zu Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit, CO₂-Neutralität usw. Es handelt sich hierbei vorerst um eine Richtlinie, die formal gesehen ein Vorläufer konkreter Rechtsvorschriften ist. Im Jahr 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, um diese bis Mitte 2026 in Rechtsvorschriften zu verankern. Unternehmen können bereits jetzt die Angabe von Nachhaltigkeitsangaben berücksichtigen, um sich darauf vorzubereiten. Nachfolgend findest du einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte:
- Einschränkung allgemeiner, vager Angaben
Begriffe wie „Öko“, „grün“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ usw. dürfen nicht mehr ohne konkrete Belege verwendet werden. Angaben müssen klar, konkret und vollständig belegt sein. - Nachweispflicht
Es müssen wissenschaftliche Belege vorliegen; Methoden wie Lebenszyklusanalysen (LCA) werden häufig erforderlich sein. Bei Behauptungen dürfen nicht selektiv Messwerte herangezogen oder nur die positiven Aspekte hervorgehoben werden, ohne negative Auswirkungen zu erwähnen. - Vorabprüfung
Ansprüche müssen von einer unabhängigen/akkreditierten Stelle überprüft werden, bevor sie geltend gemacht werden können. - Transparenz und Rechenschaftspflicht
Es muss klar sein, auf welchen Teil eines Produkts oder Unternehmens sich die Angabe bezieht, welche Referenz zugrunde liegt und welche Methode angewendet wird; zudem kann eine regelmäßige Überprüfung der Angabe erforderlich sein.
In der Branche werden bereits die notwendigen Vorbereitungen getroffen, und ClimateCalc wird bei der nächsten Aktualisierung Anpassungen am ClimateCalc-Logo vornehmen. Auch der Carbon Print-Score® ist eine wichtige Entwicklung, um eine Aussage tatsächlich mit den richtigen Informationen, Nachweisen, Verifizierungen und einer Begründung der Methode zu untermauern.
Benötigen Sie Hilfe oder Unterstützung bei der Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften?
Möchtest du jetzt selbst loslegen, weißt aber nicht, wo du anfangen sollst? Oder möchtest du, dass ein Experte dir über die Schulter schaut, damit du sicher sein kannst, dass du alles richtig machst? Im Dienstleistungszentrum helfen wir dir gerne weiter. Hast du Fragen dazu, wie wir dir bei der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften und neuen Anforderungen helfen können, fülle dann das Formular aus und wir melden uns unverbindlich bei dir.
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