Arbeitsbezogene Personenmobilität

Ab dem 1. Juli 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern ihre APM registrieren.

Kurze Erläuterung der Arbeitsbezogenen Personenmobilität (APM)

  • Klimaabkommen: Bis 2030 muss eine Reduktion der CO2-Emissionen um 49 % erreicht werden.
  • Berichtspflicht: Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen über ihre APM berichten.
  • Datenerfassung: Daten können über Umfragen, Apps und die CO2- & Energie-Gefährdungsbeurteilung erfasst werden.
  • Durchsetzung: Berichte müssen spätestens am 30. Juni 2025 eingereicht und von der Umweltbehörde überprüft werden.
  • CO2-Reduktion: CO2-Emissionen können durch weniger Reisen, alternative Reisemethoden und die Nutzung sauberer Fahrzeuge reduziert werden.

 

Ab dem 1. Juli 2024 sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern verpflichtet, den Pendelverkehr ihrer Mitarbeiter zu erfassen.


Registrieren und Berichten

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John Koekenbier

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Wer muss sich registrieren?

Ab dem 1. Juli 2024 sind Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten verpflichtet, die Pendelwege ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
– Stichtag ist der 1. Januar des Berichtsjahres.
– Dies betrifft Mitarbeiter, die mehr als 20 Stunden pro Woche einer bezahlten Tätigkeit nachgehen.
– Maßgeblich ist dabei die Anzahl der Mitarbeiter pro Handelsregisternummer.

Was muss registriert werden?

Es geht um die Gesamtzahl der jährlich zurückgelegten Dienstkilometer.
Übrigens müssen auch die übrigen Dienstkilometer gemeldet werden, mit Ausnahme von Flugreisen.

Wie muss registriert werden?

Wenn Sie das CO2- und Energie-RI&E nutzen, können Sie dort den Pendelverkehr unter „
“ > „CO2- und Energieüberwachung“ > „Transport“ > „Pendelverkehr“ erfassen.

Die CO2- und Energie-RI&E ist ein staatlich anerkanntes Instrument:
https://www.rvo.nl/onderwerpen/energiebesparingsplicht/eed-auditplicht/keurmerken-eed

Für Leasingfahrzeuge gilt bei dieser Berechnung eine Pauschalmethode:
Die Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer abzüglich der Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sowie abzüglich 8.900 Kilometer für private Fahrten (pauschal festgelegt).
Es ist zulässig, anstelle einer vollständigen Erfassung eine Umfrage durchzuführen. Die Umfrage bezieht sich dann auf eine repräsentative Woche, beispielsweise den Zeitraum März bis Mai oder September bis November. Hat Ihre Organisation 350 Mitarbeiter, muss die Rücklaufquote 306 betragen; hat Ihre Organisation 15.000 Mitarbeiter, muss die Rücklaufquote 2.070 betragen (weitere Informationen finden Sie unter www.steekproefcalculator.com).

Wann muss berichtet werden?

Der Bericht für 2024 muss spätestens am 30. Juni 2025 eingereicht werden. Die Kontrolle erfolgt durch den Umweltdienst der Hauptniederlassung. Bei nicht fristgerechter oder fehlerhafter Berichterstattung kann ein Zwangsgeld verhängt werden.

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